Kirchliche Trauung


Wir möchten gerne kirchlich heiraten, was müssen wir beachten?

Zunächst setzen Sie sich telefonisch oder per e-mail mit Pfarrerin Gudrun Mirlein in Verbindung (09369/2356), um mit ihr den Termin für die Trauung und das vorbereitende Gespräch festzulegen.

Darin dreht es sich zum einen um Gestaltung und Inhalte des Gottesdienstes, außerdem um Sie als Paar, wie Sie sich kennengelernt haben, Ihre Liebe und die Vorstellungen vom gemeinsamen Leben.

Im Vorfeld können Sie sich schon Gedanken darüber machen, welche Lieder Sie singen möchten und ob Verwandte und Freunde sich im Gottesdienst mit einbringen möchten. Außerdem können Sie schon einen Bibeltext als Ihren Trauspruch auswählen, Vorschläge finden Sie auch auf www.trauspruch.de

Zur Trauung bringen Sie bitte Ihr Stammbuch mit, in dem die standesamtliche Hochzeit eingetragen ist – erst nach dieser können Sie sich kirchlich trauen lassen.

Wenn Sie nicht in unserer Kirchengemeinde wohnen, benötigen wir die Dimissiorale, also die Erlaubnis des Pfarrers Ihrer zugehörigen Kirchengemeinde, dass unsere Pfarrerin Sie trauen darf.

Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde ebenfalls eine sogenannte "Abmeldebescheinigung“ (= Dimissoriale)  vorlegen. Diese wird im Pfarramt Remlingen ausgestellt und von Pfarrerin Mirlein unterschrieben.

Hinsichtlich der Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist Folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtzeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen.

Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche. Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise eine Trauung gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.

Ein Anruf oder eine E-Mail reicht aus: 09369/2356 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!